Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf für eine Reform des Transsexuellengesetzes

Seit Jahren wird eine Reform des als veraltet geltenden Gesetzes gefordert. Verbände bezeichnen den Entwurf als Augenwischerei.

Mit dem Entwurf sollen die Regelungen für trans Personen vereinfacht werden, die ihren Geschlechtseintrag anpassen wollen. Bisher mussten trans Personen zwei kostenpflichtige psychologische Gutachten vorlegen, um ihren Eintrag zwischen männlich und weiblich ändern zu können. In Zukunft soll dem Entwurf zufolge eine „qualifizierte Beratung“ mit einer Bescheinigung darüber ausreichen. Anschließend müssen trans Personen laut Entwurf aber nach wie vor ein gerichtliches Verfahren durchlaufen, um ihren Geschlechtseintrag und ihren Namen anpassen zu lassen. Fachverbände kritisieren den Entwurf auf Anfrage von BuzzFeed News scharf. Der Entwurf, der inklusive Erläuterungen 31 Seiten umfasst, ist als Rundschreiben am Mittwochmittag an verschiedene Fachverbände geschickt worden. Sofern diese eine Stellungnahme einreichen wollten, müsse dies bis zum 10. Mai geschehen, heißt es in dem Schreiben der Ministerien, welches BuzzFeed News vorliegt. „Für die Kürze der Frist bitten wir um Verständnis“, heißt es darin.
 

Der Referentenentwurf für ein neues „Transsexuellengesetz“

 
 
 
 
 
 
 
Das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) von 1981 gilt als veraltet, mehrere Teile wurden vom Bundesverfassungsgericht bereits für verfassungswidrig erklärt und gestrichen, so etwa Zwangsoperationen für die Anerkennung des Geschlechts. Zwei Punkte werden von trans Personen und Fachverbänden schon seit Jahren ganz besonders kritisiert. Erstens: Wollten trans Personen ihr Geschlecht rechtlich anpassen, etwa in Personalausweisen oder auch den Namen, mussten sie zwei psychologische Gutachten vorlegen sowie ein Verfahren beim Amtsgericht durchlaufen, das oft mehrere Monate dauert. Zweitens: Die Verfahren kosten in der Regel mehrere tausend Euro. Trans Personen bezeichnen die Abläufe häufig als übergriffig und belastend. Das neue Gesetz kann als direkte Reaktion auf das im Januar verabschiedete Gesetz für einen dritten Geschlechtseintrag verstanden werden. Laut Bundesinnenministerium sollte dieses Gesetz nur von intersexuellen Menschen genutzt werden, aber auch trans Personen nutzen das Gesetz, um die komplizierten, teuren und langwierigen Regelungen des alten Transsexuellengesetzes zu umgehen. Dies geht aus Recherchen von BuzzFeed News hervor. Mehrere Verbände beklagten in dem vergangenen Wochen, dass es eine Ungleichbehandlung sei, wenn trans Personen von dem Gesetz für eine sogenannte dritte Option ausgeschlossen würden. In dem Gesetzentwurf heißt es nun, die Verfahren sollten aneinander angeglichen werden: „Da viele Betroffene den bisherigen Regelungsstandort im TSG – einem Sondergesetz – als diskriminierend empfanden, werden die Regelungen für die Änderung eines Geschlechtseintrags insgesamt für beide Gruppierungen in das Bürgerliche Gesetzbuch überführt. Das TSG kann dann aufgehoben werden.“
 

„Für die Kürze der Frist bitten wir um Verständnis“. Das Anschreiben der Ministerien an die Fachverbände.

 
 
 
 
Julia Monro, Mitglied der DGTI (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.) und Vorstandsmitglied im Bundesvereinigung Trans* e.V. sagt BuzzFeed News am Telefon: „Mit Selbstbestimmung hat dieses Gesetz gar nichts zu tun. Die psychologische Begutachtung wird nun Beratung genannt. Doch laut Gesetzesbegründung bleiben die Berater*innen die gleichen wie zuvor – inhaltlich ändert sich kaum etwas.“ Neu sei etwa, dass nun auch Ehegatten angehört werden müssen. Oder dass Personen, deren Antrag abgelehnt wurde, drei Jahre warten müssen, bis sie einen neuen Antrag stellen dürfen. „Dieses Gesetz ist reine Augenwischerei. Die Leute, die das geschrieben haben, haben von trans Personen keine Ahnung. Es ist eine Auflösung des TSG, aber die Einzelteile des Gesetzes werden einfach nur in andere Gesetze verlagert. Dadurch wird es komplizierter als vorher“, so Monro. Laut Entwurf soll das neue Gesetz 2020 in Kraft treten. Nach Informationen von BuzzFeed News wollen die Verbände in den kommenden Tagen eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlichen.

 

UPDATE

Jens Brandenburg, queerpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kritisiert den Gesetzentwurf und das Vorgehen in einer Pressemitteilung. „Die knappe Rückmeldefrist von zwei Tagen zur Bewertung eines umfangreichen Gesetzes ist eine Unverschämtheit. An einer ehrlichen Debatte über die Reform des Transsexuellenrechts sind Frau Barley und Herr Seehofer offenbar nicht interessiert.“ Über die geschlechtliche Identität eines Menschen könne niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst, so Brandenburg. Die verpflichtende Ehegattenbefragung vor Gericht bezeichnet der Bundestagspolitiker als „unnötige Schikane von Menschen, die schon genug mit gesellschaftlicher Diskriminierung zu kämpfen haben.“ Zudem müssten die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen endlich einheitlich von den Krankenkassen übernommen werden, so Brandenburg. Auch Doris Achelwilm, die queerpolitische Sprecherin der Linken, schreibt in einer Pressemitteilung, der Entwurf sei eine „herbe Enttäuschung“. Dass der zweifache Gutachtenzwang und damit verbundene Kostenaufwand wegfällt, sei gut. Doch für eine geschlechtliche Selbstbestimmung und Entdiskriminierung sorge der Reformvorschlag nicht. „Hier muss deutlich nachgesteuert werden“. Der Grüne queerpolitische Sprecher Sven Lehmann schreibt auf Twitter, die Reform schreibe die Bevormundung von Trans- und Intersexuellen fort. „Wann hört endlich dieser Zwang auf, über Körper und Geschlecht bestimmen zu wollen?!“

Quelle: https://www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/gesetzentwurf-transsexuellengesetz-tsg-reform-kritik

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