Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor etwas mehr als einem Jahr, die Gesetzeslage für Intersexuelle Menschen gerügt und die Bundesregierung aufgefordert Abhilfe zu schaffen, wurde das Personenstandsgesetz erweitert. Der neue § 45 b des Personenstandsgesetz sieht vor, dass es möglich ist den Geschlechtseintrag beim jeweiligen Standesamt zu ändern. Diese neue Regelung wurde von vielen Transsexuellen genutzt um den für sie richtigen Eintrag und die Namensänderung zu bekommen. Darauf ist ein Streit darüber entstanden, ob Transsexuelle überhaupt mit der Gesetzesänderung gemeint waren. Julia Monro von der dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität) begleitet im Moment mehrere Personen, die für das Recht auf Namenensänderung geklagt haben.
Über diese Auseinandersetzung sprach mit ihr Janka Kluge vom Freien Radio für Stuttgart.


Quelle: https://www.freie-radios.net/99885