Seit 2019 ist es möglich in seinem Personenstandseintrag zwischen „männlich“, „weiblich“, „divers“ oder kein Eintrag zu wählen. Das neue Gesetz hat sowohl bei den anwendenden Personen als auch bei Standesämtern für viel Unruhe gesorgt. Ich begleite bundesweit Menschen, die den neuen Paragraphen 45b PStG in Anspruch nehmen möchten und helfe beim juristischen Verfahren. Auf der Webseite pstg45b.de biete ich Informationen zum Verfahren und aktuelle Ereignisse zum Thema an.