Urteil

Bundessozialgericht schwächt Anrechte von trans Menschen

Krankenkassen müssen trans Frauen keine „gesichtsfeminisierende Operation“ zahlen, entschied das oberste Sozialgericht. Der Anspruch beschränke sich auf eine „deutliche Annäherung“ an weibliches Aussehen. (Bild: Bundessozialgericht / Dirk Felmeden)

Kritik von trans Aktivistin

Julia Monro von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) kritisierte das Urteil. „Wenn an einem Gesicht 30 Jahre Testosteron gewirkt haben, dann weist dies Merkmale auf, die als maskulin gelesen werden. Es entwickelt sich unter ganz anderen Voraussetzungen als bei cis-Frauen“, erklärte sie gegenüber queer.de. „Absurderweise diskutiert man beispielsweise über Hormongrenzen im Männer- und Frauensport, aber im Sozialrecht pocht man dann auf Gleichbehandlung.“ (cw/AFP)

Zum vollständigen Artikel: https://www.queer.de/detail.php?article_id=36369


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