23.04.2021, 09:54 Uhr

Antrag der Linken im Bundestag

Bessere Gesundheitsversorgung von trans Personen

Trans Personen stoßen im Gesundheitssystem auf große Hürden. Die Linke hat jetzt einen entsprechenden Antrag eingebracht, der daran etwas ändern könnte.
(Vorschaubild, FOTO: SEBASTIAN KAHNER/DPA/P-A)

Das Gesundheitssystem birgt viele Hürden. Vor allem für trans Personen. Wie willkürlich Entscheidungen der Krankenkassen sein können, erlebt Julia Monro von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) regelmäßig. „Viele Entscheidungen beruhen auch auf Fremdbestimmung. Immer wieder wird die objektive Meinung eines verständigen Betrachters ins Spiel gebracht.“

Dieser Betrachter solle darüber entscheiden, ob „jemand männlich oder weiblich genug“ aussehe, bevor eine Operation genehmigt werde. „Die versicherte Person wird zum Spielball der Krankenkasse und der Erfolg, ob eine Maßnahme genehmigt wird, ähnelt einer Lotterie“, kritisiert Monro.

Die Linke hat deshalb in dieser Woche einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Darin fordert sie, dass trans* Gesundheitsversorgung gesetzlich garantierte Kassenleistung werden soll. „Wir müssen den bürokratischen Hürdenlauf für trans* Personen bei den Krankenkassen beenden“, sagt Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Linken.

„Die Abschaffung des diskriminierenden Transsexuellengesetzes wird diese Legislaturperiode leider nicht mehr kommen.“ Umso dringlicher müsse dafür gesorgt werden, dass die Gesundheitsversorgung nicht länger „unter kolossal falschen Voraussetzungen“ stattfinde. Achelwilm zufolge sei es höchste Zeit, dass die Krankenkassen die Bedarfe von trans* Personen regulär anerkennen statt zurückzuweisen. „Der standardmäßige Verweis auf psychologische Angebote ist hier keine Lösung, sondern ein unhaltbares Problem.“

Therapiezwang bleibt bestehen

Erst kürzlich hatte die Bundespsychotherapeuten-Kammer (BPtK) den Therapiezwang für trans Personen kritisiert. Denn eine neue Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes besagt, dass der Medizinische Dienst einer Transition erst zustimmen darf, nachdem die Person mindestens sechs Monate und mindestens zwölf Sitzungen á 50 Minuten in psychotherapeutischer Behandlung war. Und erst dann dürfen die Kosten für die Transition von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

„Die neue Krankenkassen-Richtlinie widerspricht wesentlichen wissenschaftlichen Empfehlungen zur Beratung und Behandlung von transsexuellen Menschen“, sagt Dietrich Munz, Präsident der BPtK, „sie verletzt deren Recht auf Selbstbestimmung und den Grundsatz partizipativer Entscheidung vor einer Behandlung.“ Die BPtK hatte deshalb gefordert, die Richtlinie zurückzunehmen.

Entscheidungen der Krankenkassen oft nicht nachvollziehbar

„Es freut mich sehr, dass die Psychotherapeuten-Kammer sich gegen den Therapiezwang so klärend zu Wort gemeldet hat“, sagt Achelwilm. Aus fachlicher Sicht müsse die ablehnende Praxis gegenüber der medizinischen Versorgung von trans* Personen längst der Vergangenheit angehören. „Was fehlt, ist, dass die Krankenkassen endlich mitziehen.“

Monro findet viele Kostenentscheidungen der Krankenkassen außerdem „unlogisch“. Schließlich ziehe eine lebenslange Psychotherapie wesentlich mehr Kosten nach sich als eine einmalige Operation. „Das absurdeste was ich je gelesen habe war die Ablehnung einer Epilationsbehandlung im Gesicht“, sagt Monro, „man hat der trans Frau empfohlen sich zu rasieren oder eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.“

Gesundheit als universelles Grundrecht

Die Linke fordert in ihrem Antrag eine verbesserte Kostenübernahme für operative Maßnahmen, Epilation oder Hilfsmittel wie Kompressionswesten. Immer wieder kommt es bei der Kassen-Bearbeitung von Anträgen zur Gesundheit von trans Personen zu Verzögerungen und viele werden aufgrund von Formfehlern abgelehnt, so dass Betroffene die Operationen selbst zahlen müssen.

Monro begrüßt den Vorstoß der Linken. Ihrer Meinung nach könnte der Antrag dazu beitragen, dass bestimmte Maßnahmen nicht mehr vom Wohlwollen einzelner begutachtender Personen sind.

„Gesundheit ist ein universelles Grundrecht“, sagt Achelwilm, „eine adäquate, dem anerkannten Stand der Wissenschaft entsprechende Gesundheitsversorgung für trans* Personen sollte Standard sein – erst recht nach all den Jahrzehnten der Psychopathologisierung und Stigmatisierung.“


Quelle: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/antrag-der-linken-im-bundestag-bessere-gesundheitsversorgung-von-trans-personen/27124556.html vom 23.04.2021