Hasskriminalität / Justiz
Aktuelle Situation
Hasskriminalität gegen queere Menschen zählt zu politisch motivierter Kriminalität (PMK-rechts) und richtet sich gegen die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität. Das Merkmal Geschlecht/sexuelle Identität wurde erst 2020 in diese Statistik aufgenommen. In den letzten Jahren konnte ein massiver Anstieg verzeichnet werden.
Diese Form der Kriminalität fällt in die Kategorie „sonstige menschenverachtende Beweggründe“ und liegt dadurch grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Das bedeutet, die Strafverfolgungsbehörden haben dem unmittelbar nach Kenntniserlangung nachzugehen und Ermittlungen einzuleiten. Ein Antrag zur Strafverfolgung ist hierfür nicht erforderlich, das Anzeigen einer Straftat allerdings schon.
Gemeinsam mit Polizeikräften (z.B. VelsPol) und den Staatsanwaltschaften versuche ich die Strafverfolgung zu sensibilisieren und zu optimieren, damit queerfeindliche Straftaten erkannt und schließlich auch geahndet werden können.
Ich begleite außerdem gerichtliche Verfahren um die Rechtsprechung zu trans* Rechten in Deutschland nachhaltig zu verbessern:
Ziele
- Transfeindlichkeit entgegentreten
- Transgeschlechtlichkeit darf nicht als „psychische Erkrankung“ bezeichnet werden
- Transfeindliche Äußerungen müssen strafbewehrt sein
- vorsätzliches „Deadnaming“ und „misgendern“ müssen als Beleidigung anerkannt werden
- StGB 192a (verhetzende Beleidigung) muss um das Merkmal „geschlechtliche Identität“ erweitert werden