Der Schutz der sexuellen Identität könnte bald im Grundgesetz stehen: Aber reicht das?
Es ist ein historischer Schritt. Die „sexuelle Identität“ soll in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Ziel ist es, queere Menschen endlich explizit vor Diskriminierung zu schützen. Doch einige Personen bleiben bei diesem Vorstoß noch immer außen vor.
Der Bundesrat hat am 26. September eine historische Entscheidung getroffen: Mit deutlicher Mehrheit beschloss die Länderkammer, eine Gesetzesinitiative zur Aufnahme der „sexuellen Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes in den Bundestag einzubringen. Berlins Regierender Bürgermeister und Initiator Kai Wegner (CDU) feierte den Beschluss als „wichtiges Signal für Respekt und Gleichbehandlung“.
Der Gesetzentwurf aus Berlin sieht nun vor, Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu ergänzen. Diese würde damit endlich neben Merkmalen wie Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glaube, religiöser oder politischer Anschauung und Behinderung stehen und damit queere Menschen schützen. Seit der NS-Zeit sind sie die einzige verfolgte Gruppe, die bis heute keinen expliziten Schutz erhielt.
Grünen-Politikerin Nyke Slawik: „allerhöchste Zeit“ – aber nicht genug
Die Zahl der Straftaten gegen queere Menschen ist 2023 dramatisch gestiegen – um 49,15 Prozent bei Delikten zur „Sexuellen Orientierung“ und sogar um 104,80 Prozent bei „Geschlechtsbezogener Diversität“. Ein starkes Signal der Verfassung ist also längst überfällig.
Deshalb gibt es auch aus der Opposition Zustimmung. Nyke Slawik (Bündnis 90/Die Grünen) führt hierzu an: „Insbesondere in einer Zeit, in der Nazis CSDs angreifen und queere Menschen Bedrohung erfahren, ist es allerhöchste Zeit, das Diskriminierungsverbot im Artikel 3 Grundgesetz auf queere Menschen auszudehnen.“
Slawik geht jedoch noch weiter und fordert auch „eine Klarstellung, dass auch trans-, inter- und nicht-binäre Personen geschützt werden“.
Denkbar sei demnach, „dass auch die ‚geschlechtliche Identität‘ als Begriff explizit mit aufgenommen wird. Oder dass Bundestag und Bundesrat klarstellen, dass sie die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts teilen, dass der bereits in Artikel 3 geschützte Begriff ‚Geschlecht‘ alle Geschlechter umfasst und dadurch auch trans-, inter- und nicht-binäre Personen vor Diskriminierung geschützt sind.“
vollständiger Artikel: https://politik.watson.de/politik/gastbeitrag/464111330-schutz-der-sexuellen-identitaet-diese-grundgesetzaenderung-ist-geplant