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Aktivismus

Meine Themen 

Die geschlechtliche Identität berührt alle Lebensbereiche des Menschen. Eine Änderung des Vornamens und/oder des Geschlechtseintrags wirft überall Fragen auf. Sowohl in der Schule, am Arbeitsplatz, im Sportverein oder im privaten Bereich werden Handlungsbedarfe sichtbar.

Aber auch strukturell gibt es bei Behörden und in der Gesetzgebung Optimierungsmöglichkeiten, um Diskriminierungen zu vermeiden.

Aus diesem Grund widmet sich mein Aktivismus nicht nur einem dieser Bereiche, sondern der Bereich ist die Community, der ich mein Engagement widme. Es geht um Inklusion queerer Menschen in alle diese Bereiche.

Dies erreiche ich durch strukturelle Veränderungen der Gesetzgebung und der Gestaltung von Richtlinien mit Hilfe von Aufklärungsarbeit, Prozessbegleitung, und Hintergrundgesprächen.

Mein Fokus liegt dabei insbesondere auf folgenden Themen:

Aufklärung & Empowerment

Aufklärungsarbeit stärkt unsere Demokratie. Ich engagiere mich für die Schaffung von Bildungsplänen, Unternehmensrichtlinien, Medienpädagogik, u.v.m., in denen über queere Themen aufgeklärt wird. Zusätzlich möchte ich mit meiner eigenen Sichtbarkeit dazu beitragen, dass andere – insbesondere nachfolgende Generationen – sich ermutigt fühlen zu sich zu stehen und ein angst- und diskriminierungsarmes Umfeld erleben.

#Selbstbestimmungsgesetz

Transsexuellengesetz abschaffen

Ich kämpfe für ein Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Es soll das veraltete Transsexuellengesetz (TSG) ablösen. Nach dem TSG sind trans* Personen verpflichtet ein Gerichtsverfahren zu durchlaufen, wenn Sie eine Korrektur ihres Geschlechtseintrags und/oder des Vornamens vornehmen möchten. Dieses Gesetz ist vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen für nicht verfassungskonform eingestuft worden. So wurde beispielsweise 2008 entschieden, dass trans* Personen nicht mehr die Ehe auflösen müssen und 2011 wurde der Zwang zur operativen Fortpflanzungsunfähigkeit abgeschafft. Weiterhin Gültigkeit hat die Begutachtung durch psychologische Sachverständige, bei der teilweise unwürdige Fragen beantwortet werden müssen.

Ziel: Das Transsexuellengesetz mit der psychologischen Begutachtung und seinen teuren Gerichtsverfahren muss abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz beim Standesamt abgelöst werden

Ziel erreicht am 12.04.2024:  https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/selbstbestimmungsgesetz-108.html

Gesundheitsversorgung

Die Gesundheitsversorgung ist für trans* Personen in Deutschland schwierig. Die Genehmigung für medizinische Maßnahmen erfordern stets eine psychische Diagnose und Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Ich begleite medizinische Leitlinie, um eine bessere Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und bin an gerichtlichen Verfahren beteiligt, um die rechtliche Situation zu verbessern.

Ziel: Gesundheitsversorgung für trans*, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen muss im SGB V gesetzlich verankert werden.

Vielfalt im Sport

Geschlechtliche Vielfalt im Sport stellt die Gesellschaft vor eine große Herausforderung, da der Sport sehr binär strukturiert ist. Ich begleite Inklusionsprozesse bei Sportverbänden, leiste Aufklärungsarbeit und unterstütze bei der Entwicklung von Regelwerken und Richtlinien, wie zum Beispiel die Spielordnung für trans*, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen im Fußball mit dem Deutschen Fußball Bund.

Ziel: 

  • Koordinierungsstelle für geschlechtliche Vielfalt im Sport beim Deutsch Olympischen Sportbund (DOSB)
  • Teilhabe im Sport für alle ermöglichen

Ergänzung Grundgesetz

Im Grundgesetz sind queere Menschen nicht geschützt. In Art. 2 GG ist lediglich ein Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen erwähnt. Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2017 ist bekannt, dass auch andere, nämlich nichtbinäre geschlechtliche Identitäten existieren. Art. 3 GG listet die Merkmale zum Diskriminierungsverbot auf. Hier fehlen die sexuelle und geschlechtliche Identität. Es ist wichtig diese zu schützen, je nachdem welche Regierungen in Deutschland die Mehrheit bekommen, besteht die Gefahr, dass queere Menschen nicht von der Verfassung geschützt sind. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist im Bundestag eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Ich unterstütze die Kampagne Grundgesetz für Alle mit medialer Arbeit, meinem Netzwerk und politischen Gesprächen.

Ziel:

  • Ergänzung Art. 3 GG um die Merkmale „sexuelle und geschlechtliche Identität“ (Diskriminierungsverbot)
  • Ergänzung Art. 2 GG um nichtbinäre Identitäten (Gleichbehandlungsgebot)

mediale Darstellung

In der Vergangenheit wurde in den Medien oftmals ein Bild über trans* Personen gezeichnet, welche sie häufig mit einem negativen Image darstellten. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht die Medienberichterstattung zu verbessern, um die Lebensrealität von trans* Personen authentisch darzustellen. Seitdem habe ich zahlreiche Redaktionen von Film, TV, Online-, und Print-Medien beraten. Zu den erfolgreichsten und reichweitenstärksten Formaten zählten unter anderem die Sendung vom 02.12.2023 des ZDF Magazin Royale mit Jan Böhmermann (abrufbar in der Mediathek und auf YouTube LINK zum YouTube-Video | LINK zum Artikel ) und die trans* Figur „Leni“ im Drehbuch für den Kinofilm „Bis ans Ende der Nacht“, welcher mit Thea Ehre auf der Berline 2023 einen Bären gewann.

Religion & Ethik

Sehr häufig herrscht in religiösen Kreisen noch ein veraltetes binäres Geschlechtsverständnis, geprägt von Begriffen wie „Sünde“ oder „unnatürlich“ und „gegen Gottes Willen“ gerichtet. Da ich selbst in evangelikalen Kreisen aufgewachsen bin und rituelle Gewalt erfahren habe, war es mir besonders wichtig in diesem Bereich für Aufklärung zu sorgen. Weder die sexuelle Orientierung, noch die geschlechtliche Identität müssen in irgendeiner Form heilungsbedürftig und ich bin froh, beim Gesetzgebungsverfahren zum Verbot sogenannter Konversionstherapien beratend beteiligt gewesen zu sein.

Ziel: 

Hasskriminalität & Justiz

Hasskriminalität gegen queere Menschen zählt zu politisch motivierter Kriminalität (PMK-rechts) und richtet sich gegen die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität. Das Merkmal Geschlecht/sexuelle Identität wurde erst 2020 in diese Statistik aufgenommen. In den letzten Jahren konnte ein massiver Anstieg verzeichnet werden.

Diese Form der Kriminalität fällt in die Kategorie „sonstige menschenverachtende Beweggründe“ und liegt dadurch grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Das bedeutet, die Strafverfolgungsbehörden haben dem unmittelbar nach Kenntniserlangung nachzugehen und Ermittlungen einzuleiten. Ein Antrag zur Strafverfolgung ist hierfür nicht erforderlich, das Anzeigen einer Straftat allerdings schon.

Gemeinsam mit Polizeikräften (z.B. VelsPol) und den Staatsanwaltschaften versuche ich die Strafverfolgung zu sensibilisieren und zu optimieren, damit queerfeindliche Straftaten erkannt und schließlich auch geahndet werden können.

Ich begleite außerdem gerichtliche Verfahren um die Rechtsprechung zu trans*  Rechten in Deutschland nachhaltig zu verbessern:

Ziele

  • Transfeindlichkeit entgegentreten
    • Transgeschlechtlichkeit darf nicht als „psychische Erkrankung“ bezeichnet werden
    • Transfeindliche Äußerungen müssen strafbewehrt sein
      • vorsätzliches „Deadnaming“ und „misgendern“ müssen als Beleidigung anerkannt werden
      • StGB 192a (verhetzende Beleidigung) muss um das Merkmal „geschlechtliche Identität“ erweitert werden
  • Jedes Bundesland muss eine LSBTI-Staatsanwaltschaft beschäftigen
  • Richter*innen müssen sensibilisiert / geschult werden