Dobrindt unter Druck
Die geplante Verordnung zur Kennzeichnung von trans Personen im Melderegister wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Ein Blick auf die Hintergründe zeigt, wie das Bundesinnenministerium versuchte, den Bundesrat zu manipulieren – und scheiterte.
Am Freitag Morgen der vergangenen Woche kam die Überraschung: Der Bundesrat streicht Tagesordnungspunkt 57 – die umstrittene Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz. Damit sollten der frühere Geschlechtseintrag und seine Änderung dauerhaft ins Melderegister geschrieben werden. So wollte es das Bundesinnenministerium (BMI).
Was war passiert? Das BMI hatte kurz vor der Abstimmung noch ein „hektisch aufgesetztes Schreiben“ an die Bundesländer versandt, um eine Mehrheit zu sichern. Vergeblich.
„Offensichtlich hat die Bundesregierung kalte Füße bekommen, weil sie im Bundesrat aktuell keine Mehrheit für ihre Pläne findet“, kommentierte die Grünen-Politikerin Nyke Slawik. In grünen Bundesratskreisen kursiert die Behauptung, das CDU-geführte Hessen habe beantragt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.
Widerstand aus Community und Länderkammer
In der Woche vor der Abstimmung zeichnete sich bereits ab, dass man für die Verordnung keine Mehrheit bekommen würde. Zudem gab es heftige Kritik aus der Community und ihren politischen Interessenvertretungen. Auch der Familienausschuss des Bundesrates empfahl, die Verordnung abzulehnen: Sie sei „nicht erforderlich“ und missachte „den besonderen Schutzbedarf der betroffenen Personengruppe“. Über 260.000 Menschen unterschrieben eine Petition gegen das sogenannte „Sonderregister“.
Mit einem inoffiziellen Schreiben ohne Briefkopf, erstellt am 14.10.2025 mit dem Titel „251014_Folgen_einer_Ablehnung_der_Verordnung.docx“ hat das BMI davor gewarnt, dass man die Daten alle „händisch verarbeiten, für den Postversand vorsehen und entsprechend per Post an die Empfänger übermitteln müsste. Dort müssten die Daten dann entsprechend händisch wieder in die eigenen Systeme eingearbeitet werden, statt automatisiert übernommen werden zu können.“ Weiter werden Nachteile für die Betroffenen aufgelistet. An mehreren „Knotenpunkten“ könne nicht kontrolliert werden, ob „Listen“ von „SBGG-Betroffenen“ erstellt würden. Zudem werden die Länder vor einem „massiven Umbau“ und „hohen Kosten“ gewarnt.
vollständiger Artikel: https://netzpolitik.org/2025/verordnung-zum-selbstbestimmungsgesetz-dobrindt-unter-druck/