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trans-gutachten.de
Webseite: trans-gutachten.de
trans-gutachten.de
Bis 2024 das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft trat, war es für trans* Personen erforderlich psychologische Gutachten nach dem sogenannten Transsexuellengesetz erstellen zu lassen, um eine gerichtliche Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag zu erhalten. Das Personenstandsgesetz (§45b PStG) forderte von Ende 2018 bis 2024 eine ärztliche Bescheinigung. Auch im Rahmen medizinischer Maßnahmen werden häufig psychologische Gutachten erstellt, welche von den Krankenkassen bzw. vom medizinischen Dienst begutachtet wurden. Viele dieser psychologischen Gutachten werden als demütigend empfunden, weilhäufig sehr stereotype Geschlechtervorstellungen existieren oder sexualisierte sowie pathologisierende Fragen gestellt wurden. trans-gutachten.de soll zur Aufarbeitung diese anonymisierten Gutachten sammeln, um eine Datenbasis für evtl. spätere Forschungsvorhaben zu schaffen.
sbgg.info
Webseite: sbgg.info
sbgg.info
Nachdem das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) im April 2024 beschlossen wurde und im November 2024 in Kraft treten sollte, gab es viele Fragen aus der Community, wie es denn angewendet wird. Ich hatte mir relativ frühzeitig die Domain sbgg.info gesichert, mit der Intension eine Informationswebseite zum SBGG zu erstellen, ähnlich wie damals die Informationswebseite zum Personenstandsgesetz §45b PStG. Community und Verbände haben in mehreren Gesprächsrunden immer wieder diese Möglichkeit besprochen, wie man Informationen am besten bereitstellen könnte. Da mir selbst die Kapazitäten fehlten eine eigene Webseite aufzusetzen und ich die Kompetenzen in der Gruppe wesentlich höher bewertete als meine eigenen, bot ich meine Idee in der großen Runde an. Ich stellte die Domain inkl. meinem ersten eigenen Entwurf einer Webseite zur Verfügung (dieser orientierte sich an pstg45b.de). In Rekordzeit arbeiteten alle Beteiligten eine Webseite aus, welche heute als Informationsgrundlage nicht nur für Betroffene, sondern auch für Interessierte, Politik und Medien dient.
pstg45b.de
Webseite: pstg45b.de
Ende 2018 wurde der Geschlechtseintrag „divers“ eingeführt. Zu dem Zeitpunkt war ich beratend tätig und habe etliche Menschen bei ihrer Transition unterstützt. Zu dem neuen Gesetz erhielt ich zahlreiche Anfragen, wie es denn anzuwenden sei. Daraus entstand die Idee eine Webseite zu erstellen, auf der alle Informationen bereitgestellt werden und die Informationswebseite https://pstg45b.de war geboren. Die Entwicklungsarbeit dauerte drei Tage, bis eine erste Version online ging. In meiner Beratungsarbeit konnte ich schließlich immer wieder darauf verweisen, was mir die alltägliche Arbeit sehr erleichterte. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen aus den Beratungen konnte die Webseite nach und nach erweitert werden. Bis 2025 erhielt ich noch Zuschriften oder Menschen kamen auf Veranstaltungen auf mich zu, um sich für diese Informationen zu bedanken.
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