Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft – ein Meilenstein für die TIN*-Community. Ein Jahr später ist eine Meldedatenverordnung geplant, die sensible Daten offenlegen würde. Der erhoffte trans-politische Kurswechsel bleibt aus. Julia Monro kommentiert
22.645 Änderungen des Geschlechtseintrags. Das statistische Bundesamt hat anlässlich des Jubiläums die vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) ist von November 2024 bis Juli 2025 diese stolze Zahl zusammengekommen. Im Gesetzestext hatte man mit etwa 4000 gerechnet. Doch diese statistische Überraschung ist leicht zu erklären. Sie zeigt wie sehnsüchtig viele Menschen auf diese vereinfachte Möglichkeit gewartet hatten. Beim TSG waren die Zahlen zuletzt rückläufig gewesen. Von Januar bis Oktober 2024 haben nur 596 Menschen ihren Geschlechtseintrag über das veraltete Gesetz geändert.
Rückblick: Am 12.04.2024 stimmte der Bundestag über das Selbstbestimmungsgesetz ab. 372 Ja-Stimmen. Gesetzesentwurf angenommen. Ein Meileinstein. Das Selbstbestimmungsgesetz gehört zu den größten queerpolitischen Errungenschaften und markiert einen Paradigmenwechsel: Weg von einer diskriminierenden Begutachtungspraxis, hin zu Selbstbestimmung. Keine Fremdbestimmung mehr, die Menschen lediglich kategorisiert, ihnen Labels überstülpt und stigmatisiert.
Ich weiß noch wie viele aus meinem Freundeskreis diesen Tag zelebrierten. Teilweise feierten die Standesämter mit und überreichten Blumen. Es war nicht nur ein Tag der Freude – es war auch ein Siegeszug gegenüber jahrzehntelanger konservativer Politik, die an traditionellen Menschenbildern festhielt. Nur durch das Bundesverfassungsgericht wurde mehrfach deutlich gemacht, dass deren Vorstellung von Geschlecht überholt ist. Mit der Ampelregierung keimte erstmals Hoffnung auf. Es ergab sich die Chance diese Praxis menschenfreundlicher zu gestalten und so dem Vorbild anderer Staaten zu folgen. Das Transsexuellengesetz war schließlich endgültig Geschichte. Keine Zwangsscheidungen mehr, keine erzwungene Fortfplanzungsunfähigkeit mehr, und nun auch keine psychologische Begutachtung mehr. Nun werden zum Jubiläum die neuen Zahlen bekannt gegeben. Viele feiern wieder, doch nicht allen ist danach zumute.
Selbstbestimmung ist der Union ein Dorn im Auge
Denn es war zu erwarten, dass konservative Kräfte diesen Sieg wieder anfechten würden. Dass die Union trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären (tin*) Personen keine Selbstbestimmung zugestehen möchte, war nie ein Geheimnis. Schon in der Vergangenheit tat sie alles, um Menschen über angeblich objektive Merkmale zu kontrollieren. Und schon im Wahlkampf sagte Friedrich Merz, er könne Trumps Entscheidung „nachvollziehen“, dass es nur zwei Geschlechter gebe. Eine Kampfansage. So erhielt auch – trotz großer Versprechen der SPD, an diesem Gesetz festhalten zu wollen – schnell ein Abschnitt im Koalitionsvertrag Einzug, der die Marschrichtung vorgab. Das Gesetz sollte nun früher als geplant evaluiert werden. Und das altbekannte populistische Argument, vermeintlich Frauen und Kinder schützen zu wollen, durfte natürlich auch nicht fehlen.
Als schließlich die Pläne des Bundesinnenministeriums zur Meldedatenverordnung bekannt wurden, machte sich Panik breit. Dobrindt soll gerade mal zwei Tage im Amt gewesen sein, als er veranlasste die Verordnung auf den Weg zu bringen. Von „Sonderregister“ und „Rosa Listen“ wurde gesprochen und an die dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte erinnert.
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