CONSULTING | SPEAKER | ACTIVIST | AUTHOR | JOURNALIST

„Dritte Option“

Gesetz zur sogenannten "Dritte Option" (PStG 45b)
Das Gesetz zur sogenannten "Dritten Option" ist im Personenstandsgesetz §45b PStG geregelt. Im Herbst 2017 traf das Bundesverfassungsgericht eine historische Entscheidung und trug der Bundesregierung auf bis Ende 2018 ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Ich verfolgte schließlich den Gesetzgebungsprozess und nach Inkrafttreten forderte ich als damaliger geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Trans* eine klare Position als Bundesvertretung der trans* Community. Doch man "kuschte" vor der damaligen Bundesregierung, man wollte die Partner*innen (vermeintlich gewonnen durch Lobbyismus/Aktivismus) nicht gegen sich aufbringen. Aufgrund meiner ehrenamtlichen Beratungstätigkeit befand ich mich jedoch in dem Dilemma, dass man ständig Fragen an mich herantrug, wie man denn nun mit dem Gesetz umgehen müsse, insbesondere ob trans* Personen es ebenfalls in Anspruch nehmen dürfen, da man aus allen Regionen Deutschlands hörte, wie trans* Personen das entwürdigende TSG ablehnten und schließlich dieses Gesetz für sich beanspruchten. Als geschäftsführender Vorstand bat ich den Bundesverband Trans* seiner Rolle als Bundesvertretung gerecht zu werden und eine Position dazu zu veröffentlichen, was jedoch abgelehnt wurde. Bis Ende März 2019 (in nur 3 Monaten) wurde das Gesetz schließlich von immer mehr Personen (insgesamt 385) genutzt, davon wählten ca. 80% einen binären Geschlechtseintrag (m oder w), worauf im Bundesinnenministerium (BMI) die Vermutung geäußert wurde, dies müssen trans* Personen sein. Ärztliche Vereinigungen, "petzten" längst im BMI und es war nur eine Frage der Zeit bis von hier eine Reaktion kommen würde. Die Masse an Verfahren, die stattgefunden haben ließ nach Rücksprache mit dem Justiziar des LSVD (Manfred Bruns) vermuten, dass es sehr schnell zu einer weiteren Verfassungsbeschwerde kommen würde, da einige Standesämter die abgegebenen Erklärungen von trans* Personen ablehnten. Mit Manfred Bruns verabredeten wir schließlich mind. 50 Gerichtsverfahren zu sammeln um eine neue Verfassungsbeschwerde einreichen zu können. Da ich dem Ansturm der Fragen nicht mehr gerecht wurde und der BVT* keine Stellungnahme abgeben wollte, stattdessen aber der LSVD Informationen bereitstellte (ein nicht-trans Verein!), sah ich mich in der Verantwortung selbst aufzuklären und schuf die Webseite https://pstg45b.de
So begleitete ich schließlich mehr als 100 Verfahren in der Sache, sammelte einzelne Fälle, schrieb Argumentationen fürs Gericht, lieferte Stellungnahmen der Verbände und von Jurist*innen und bat im Bundesfamilienministerium um ein Rechtsgutachten zur Analyse der Rechtslage. Schließlich kam es zu zwei Fällen die am Bundesgerichtshof landeten und wir wählten aus, welche wir als Verfassungsbeschwerden einreichen könnten. Da beide Verfahren am BGH zeitlich eng beieinander lagen, fehlten die Kapazitäten beide als Verfassungsbeschwerde einzureichen. So entschied man sich nur für den ersten Fall. Nach einem gespräch mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte plädierte ich dafür, die Presseerklärung gemeinsam mit den trans* und inter* Verbänden zu verfassen. So führte ich schließlich die Organisationen GFF, dgti, BVT* und LSVD zusammen, die sich gemeinsam ein Zeichen setzten. Mir persönlich war es sehr wichtig, dass die führenden Verbände der LSBTI-Community zusammen ein Signal Richtung Bundesregierung sendeten, dass es hier einen starken Zusammenhalt gibt.
https://pstg45b.de

    • https://pstg45b.de
    • journalistische Arbeit
    • §45b PStG ("Dritte Option")
  • Gesetz zur sogenannten „Dritte Option“ (PStG 45b)
    Das Gesetz zur sogenannten „Dritten Option“ ist im Personenstandsgesetz §45b PStG geregelt. Im Herbst 2017 traf das Bundesverfassungsgericht eine historische Entscheidung und trug der Bundesregierung auf bis Ende 2018 ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Ich verfolgte schließlich den Gesetzgebungsprozess und nach Inkrafttreten forderte ich als damaliger geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Trans* eine klare Position als Bundesvertretung der trans* Community. Doch man „kuschte“ vor der damaligen Bundesregierung, man wollte die Partner*innen (vermeintlich gewonnen durch Lobbyismus/Aktivismus) nicht gegen sich aufbringen. Aufgrund meiner ehrenamtlichen Beratungstätigkeit befand ich mich jedoch in dem Dilemma, dass man ständig Fragen an mich herantrug, wie man denn nun mit dem Gesetz umgehen müsse, insbesondere ob trans* Personen es ebenfalls in Anspruch nehmen dürfen, da man aus allen Regionen Deutschlands hörte, wie trans* Personen das entwürdigende TSG ablehnten und schließlich dieses Gesetz für sich beanspruchten. Als geschäftsführender Vorstand bat ich den Bundesverband Trans* seiner Rolle als Bundesvertretung gerecht zu werden und eine Position dazu zu veröffentlichen, was jedoch abgelehnt wurde. Bis Ende März 2019 (in nur 3 Monaten) wurde das Gesetz schließlich von immer mehr Personen (insgesamt 385) genutzt, davon wählten ca. 80% einen binären Geschlechtseintrag (m oder w), worauf im Bundesinnenministerium (BMI) die Vermutung geäußert wurde, dies müssen trans* Personen sein. Ärztliche Vereinigungen, „petzten“ längst im BMI und es war nur eine Frage der Zeit bis von hier eine Reaktion kommen würde. Die Masse an Verfahren, die stattgefunden haben ließ nach Rücksprache mit dem Justiziar des LSVD (Manfred Bruns) vermuten, dass es sehr schnell zu einer weiteren Verfassungsbeschwerde kommen würde, da einige Standesämter die abgegebenen Erklärungen von trans* Personen ablehnten. Mit Manfred Bruns verabredeten wir schließlich mind. 50 Gerichtsverfahren zu sammeln um eine neue Verfassungsbeschwerde einreichen zu können. Da ich dem Ansturm der Fragen nicht mehr gerecht wurde und der BVT* keine Stellungnahme abgeben wollte, stattdessen aber der LSVD Informationen bereitstellte (ein nicht-trans Verein!), sah ich mich in der Verantwortung selbst aufzuklären und schuf die Webseite https://pstg45b.de
    So begleitete ich schließlich mehr als 100 Verfahren in der Sache, sammelte einzelne Fälle, schrieb Argumentationen fürs Gericht, lieferte Stellungnahmen der Verbände und von Jurist*innen und bat im Bundesfamilienministerium um ein Rechtsgutachten zur Analyse der Rechtslage. Schließlich kam es zu zwei Fällen die am Bundesgerichtshof landeten und wir wählten aus, welche wir als Verfassungsbeschwerden einreichen könnten. Da beide Verfahren am BGH zeitlich eng beieinander lagen, fehlten die Kapazitäten beide als Verfassungsbeschwerde einzureichen. So entschied man sich nur für den ersten Fall. Nach einem gespräch mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte plädierte ich dafür, die Presseerklärung gemeinsam mit den trans* und inter* Verbänden zu verfassen. So führte ich schließlich die Organisationen GFF, dgti, BVT* und LSVD zusammen, die sich gemeinsam ein Zeichen setzten. Mir persönlich war es sehr wichtig, dass die führenden Verbände der LSBTI-Community zusammen ein Signal Richtung Bundesregierung sendeten, dass es hier einen starken Zusammenhalt gibt.
  • https://pstg45b.de