Selbstbestimmungsgesetz: Geplante Verordnung ist „zutiefst entmenschlichend“
Durch das hart erkämpfte Selbstbestimmungsgesetz werden seit 2024 die Menschenrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen deutlich gestärkt. Es war das Ergebnis jahrelanger Kämpfe, politischer Kompromisse – und einer klaren Grundidee: Menschen dürfen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen selbst bestimmen, ohne Vorgaben, ohne Pathologisierung, ohne Fremdbestimmung und übergriffige Gerichtsverfahren.
Aber: Dieser queerpolitische Meilenstein soll nun statt nach der im Gesetz vorgesehenen Frist von fünf Jahren bereits nächstes Jahr evaluiert werden und sät Zweifel an dem Gesetz. Eine Evaluation ist dann sinnvoll, wenn sie ergebnisoffen und wissenschaftlich fundiert erfolgt. Sie kann dazu beitragen, Missstände zu erkennen und das Gesetz ggf. zu verbessern. Bei der Evaluation soll jedoch ein besonderer Fokus auf die „Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen“ gelegt werden. Diese Zusätze schließen an gefährliche transfeindliche Narrative an.
Nun wurde bekannt, dass die neue Regierung weitere Maßnahmen plant: Eine dauerhafte Offenbarung des früheren Geschlechtseintrags im Meldewesen.
vollständiger Artikel: https://politik.watson.de/politik/gastbeitrag/662608880-selbstbestimmungsgesetz-regierung-loest-mit-verordnung-kritik-aus