#Selbstbestimmungsgesetz

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das veraltete Transsexuellengesetz (TSG) überwinden. Nach dem TSG sind trans* Personen verpflichtet ein Gerichtsverfahren zu durchlaufen, wenn Sie eine  Korrektur des Personenstands und/oder des Vornamens vornehmen möchten. Dieses Gesetz ist vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen für nicht verfassungskonform eingestuft worden. So wurde beispielsweise 2008 entschieden, dass trans* Personen nicht mehr die Ehe auflösen müssen und 2011 wurde der Zwang zur operativen Fortpflanzungsunfähigkeit abgeschafft. Weiterhin Gültigkeit hat die Begutachtung durch psychologische Sachverständige, bei der teilweise unwürdige Fragen beantwortet werden müssen.

Diese Praxis basiert auf einem Menschenbild, welches trans* Personen als krank abstempelt und sie entmündigt, weil man ihnen dadurch die Fähigkeit abspricht eigene verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.

Das geplante #Selbstbestimmungsgesetz soll das Gerichtsverfahren durch eine einfache und selbst bestimmte Erklärung beim Standesamt ersetzen. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gibt es Bedenken und Widerstände oftmals aus rechtskonservativen Kreisen. Dabei wird mit vielen Falschinformationen gearbeitet.

Hierüber möchte ich aufklären und arbeite mit Politiker*innen und Redaktionen zusammen um für das Gesetzgebungsverfahren und die Medienberichterstattung beratend zur Seite zu stehen.