#Selbst­be­stim­mungs­gesetz

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das veraltete Transsexuellengesetz (TSG) überwinden. Nach dem TSG sind trans* Personen verpflichtet ein Gerichtsverfahren zu durchlaufen, wenn Sie eine Korrektur ihres Geschlechtseintrags und/oder des Vornamens vornehmen möchten. Dieses Gesetz ist vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen für nicht verfassungskonform eingestuft worden. So wurde beispielsweise 2008 entschieden, dass trans* Personen nicht mehr die Ehe auflösen müssen und 2011 wurde der Zwang zur operativen Fortpflanzungsunfähigkeit abgeschafft. Weiterhin Gültigkeit hat die Begutachtung durch psychologische Sachverständige, bei der teilweise unwürdige Fragen beantwortet werden müssen.

In einer 45-minütigen Dokumentation haben die Filmemacher*innen Sam Arndt und Sophie Emmerich sich dem TSG gewidmet und lassen Betroffene über ihre Erfahrungen mit dem Gesetz  zu Wort kommen.

Diese Praxis mit der psychologischen Begutachtung basiert auf einem Menschenbild, welches trans* Personen als krank abstempelt und sie entmündigt, weil man ihnen dadurch die Fähigkeit abspricht eigene verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.

Das geplante #Selbstbestimmungsgesetz soll das Gerichtsverfahren durch eine einfache und selbstbestimmte Erklärung beim Standesamt ersetzen. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gibt es Bedenken und Widerstände oftmals aus religiösen und rechtskonservativen Kreisen. Dabei wird mit vielen Falschinformationen gearbeitet.

Mit meinem Engagement zum Selbstbestimmungsgesetz möchte ich einen Betrag leisten, um über Desinformationen aufzuklären und Politiker*innen und Redaktionen beratend zur Seite zu stehen für das Gesetzgebungsverfahren und die Medienberichterstattung.