Als das Gesetz zum Geschlechtseintrag „divers“ (sog. „Dritte Option“) in Kraft getreten ist habe ich 2019 die Webseite https://pstg45b.de ins Leben gerufen.
Es herrschte viel Unwissenheit wie das Gesetz anzuwenden ist und ich wollte meiner Community hilfreiche Tipps zur Verfügung stellen, da ich damals noch als geschaftsführender Vorstand im Bundesverband Trans regelmäßig Anfragen erhielt. Die Webseite sollte als Informationsseite dienen und Klarheit bieten, da Standesämter und insbesondere das Bundesinnenministerium (damals unter Leitung der CDU) ein anderes Verständnis davon hatten wie das Gesetz anzuwenden sei.
Es folgten zahlreiche gerichtliche Verfahren, die schließlich in zwei Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht resultierten. Etwa hundert Verfahren durfte ich begleiten. Noch heute sprechen mich Menschen an wie dankbar sie für diese Webseite waren, weil sie ihnen eine große Hilfe gewesen ist für ein selbstbestimmteres Leben.
Heute, am 23.07.24, knapp 5 Jahre später geht ein weiteres Projekt online. Als die Diskussion um das https://sbgg.info mit dem Ziel auch hier Informationen zum neuen Gesetz anzubieten. Alleine hätten mir bei diesem Projekt die Kapazitäten gefehlt um es inhaltlich solide aufzubauen. Umso dankbarer bin ich dafür eine tolle Community zu haben, die sich zu einem Bündnis zusammengetan hat und hier mit tollen Arbeitsgruppen und juristischer Expertise Informationen bereitstellt, die vielen Menschen helfen können.
Selbstbestimmungsgesetz entstand, sicherte ich mir die DomainDas Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1.11.24 in Kraft. Bereits ab dem 01.08.24 kann man Termine beim Standesamt vereinbaren. Die Webseite soll sachliche Informationen anbieten was man alles zur Abgabe der Erklärung beim Standesamt benötigt, wie die terminvergabe abläuft und klärt über rechtliche Fragen und FAQs auf.
Nach und nach wird die Seite erweitert, aktuell war es wichtig bis 1.8. sämtliche Informationen für die Terminvergabe fertigzustellen. Bis zum 1.11. werden auch alle juristischen fachspezifischen Fragen online gehen.
Ich freue mich dass https://sbgg.info heute gelauncht werden konnte und rechtzeitig zum 1.8. online ist.
Weiterführende Informationen findet man auch in einem ergänzenden Artikel auf queer.de
Bildquelle: Bundesregierung
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/selbstbestimmungsgesetz-2215426)