„Dritte Option“

Gesetz zur sogenannten „Dritte Option“ (PStG 45b) Das Gesetz zur sogenannten „Dritten Option“ ist im Personenstandsgesetz §45b PStG geregelt. Im Herbst 2017 traf das Bundesverfassungsgericht eine historische Entscheidung und trug der Bundesregierung auf bis Ende 2018 ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Ich verfolgte schließlich den Gesetzgebungsprozess und nach Inkrafttreten forderte ich als damaliger geschäftsführender Vorstand …